Praxisversicherung für medizinische Berufe
Schützen Sie Ihre Räumlichkeiten und Einrichtung durch angemessene Absicherung
Eine entscheidende Basis für Ihren Beruf als Mediziner sind die Praxiszimmer und deren entsprechendes Inventar. Diese sind notwendig, damit Sie Ihre Arbeit sachgemäß ausführen können und sichern somit Ihre Existenz. Kommen die Räume oder ihre Ausstattung demnach zu Schaden, kann dies durch die Höhe anfallender Kosten schwerwiegende Folgen haben. Immense Beträge für den Ersatz oder die Wiederinstandsetzung Ihres Besitzes werden womöglich nötig. Doch genauso sind auch Umsatzeinbußen eine mögliche Folge, wenn Sie eine Zeit lang nicht Ihren Beruf ausüben können.
Um Sie rundum gegen derartige Risiken abzusichern, bieten wir Ihnen einzigartige und individuell kombinierbare Leistungsbausteine. Sie selbst stellen Ihre optimale Versicherung zusammen, in der sogar die Umsatzeinbußen inbegriffen sein können. So bleibt Ihnen selbst bei einer Betriebsunterbrechung das Einkommen erhalten.
Inhaltsübersicht
Praxisinventarversicherung
In einer Praxisinventarversicherung sind nicht nur die geschäftliche Einrichtung, sondern auch Ihre Vorräte und Güter – also die mobilen Gegenstände Ihres Betriebsvermögens – inkludiert. Sie sind bei Demolierung, Schäden oder Verschwinden jeweils abgesichert. Für anfallende Kosten bei Reparaturen, Wiederherstellungen oder Wiederbeschaffungen kommt die Versicherung auf. Die Beträge orientieren sich dabei an dem jeweiligen Neuwert und der Höhe Ihrer Versicherungssumme.
Die am häufigsten versicherten Risiken:
- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
- Überschalldruck, Glasbruch, Leitungswasser, Sprinklerleckage
- Rauch, Feuer, Sturm, Hagel und Schneedruck
Zusätzliche Gefahren:
- Elementarschäden, z.B. Starkregen oder Rückstau
- Ertragsausfall bei Betriebsunterbrechung
- Schäden durch unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung
- Elektronik
Inbegriffen sind in der Absicherung neben Sachschäden auch viele weitergreifende Faktoren. Diese werden sonst häufig bei der Berechnung der Versicherungssumme übersehen oder nicht hinreichend berücksichtigt. Dazu gehören:
- Honorar von Sachverständigen / Sachverständigenkosten
- Kosten für Löscharbeiten nach einem Brand
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Wiederherstellungskosten für Daten und Programmen oder Akten
- Kosten durch Sicherungsmaßnahmen
- Auswechseln von Schlössern nach einem Einbruch
- Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruch
Wenn Sie die Versicherungssumme zu niedrig vorsehen, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, sodass im Ernstfall eine Deckungslücke entsteht. Die daraus hervorgehende Differenz müssen Sie aus eigener Kasse bezahlen. Gerade deshalb ist eine regelmäßige Justierung und Überprüfung empfehlenswert. Besonders bei länger bestehenden Verträgen kommt es immer wieder zu Versicherungslücken in der Praxis.
Elektronikversicherung
Technische Geräte innerhalb des Büros werden von dieser Versicherung abgedeckt. Dazu gehören beispielsweise die Informations- oder Kommunikationstechnik sowie elektronische Einheiten (z. B. Medizintechnik). Die Elektronikversicherung kann zusätzlich in die Praxisinventarversicherung aufgenommen werden.
Folgende Kosten werden abgedeckt:
- Reparatur oder Ersatz der Geräte
- Wiederherstellung von Software und Daten
- Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung
- Teure Mietkosten für ein Überbrückungsgerät
Überdies lassen sich Leasing- und Mietgeräte mitversichern. Entsprechende Kosten orientieren sich dabei an der erforderlichen Versicherungssumme.
Betriebsunterbrechung
Dieser Leistungsbaustein betrifft Ertragsverluste, die durch die oben aufgezählten Risiken entstehen. Häufig erfolgt die Bezahlung bis zu einer vorherig bestimmten Versicherungssumme, die auch als Grundlage der Beitragskalkulation dient. Dabei werden Ertragsausfälle häufig bis zur Höhe Ihres letzten Jahresumsatzes abgedeckt ̶ für erschwingliche und höchste Sicherheit, auch im Falle einer Betriebsunterbrechung.
Praxisausfallversicherung
Der Betriebsunterbrechungsschutz ist über die Praxisinventarversicherung auf Ertragsausfälle in einem der obigen Fälle fokussiert, weshalb zu weiterem Schutz eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass Sie auch abgesichert sind, wenn Sie aus anderen Gründen länger nicht arbeiten können. Beispielsweise im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung übernimmt die Versicherung laufende Fixkosten.
Darauf sollten Sie achten!
Unterversicherungsverzicht als Puffer
Bei der Absicherung kommt es stets auf das Kleingedruckte an. So hat die Praxisinventarversicherung etwa eine Klausel, die den Unterversicherungsverzicht einer gewissen Höhe einschließt. Diese Menge speist sich meist prozentual aus der Versicherungssumme. Wenn Ihre Versicherungssumme im Schadensfall nicht alleine ausreicht, besitzen Sie so unter Umständen ein zusätzliches Notfallpolster. Daran zeigt sich mitunter die hochwertige Qualität Ihres Versicherungsvertrags. Selbstredend ist dabei, dass dieser Puffer dennoch keine genaue Berechnung und Einstellung der individuell benötigten Versicherungssumme ablöst.
Unser Tipp
Es ist nicht leicht, die für sich passende Höhe der Versicherungssumme zu ermitteln. Belesen Sie sich deshalb am besten zu möglichen Beträgen und Kostenarten, die im Falle eines Schadens entstehen können, um das Niveau Ihrer Versicherungssumme besser einschätzen zu können.