Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Berufshaftpflichtversicherung.

Wer sollte diese Versicherung abschließen?

Unabhängig davon, in welcher Fachrichtung Sie als Arzt arbeiten, ist die Berufshaftpflichtversicherung eine essenzielle Grundlage. Im Heilberufe-Kammergesetz festgelegt, müssen alle praktizierenden, pausierenden und zur Ruhe gesetzten Ärzte entsprechend versichert sein, genauso wie auch angestellte Mediziner. Ob es um die Rente, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder um ein ärztliches Restrisiko im Alltag geht – eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Bereiche nicht entsprechend ab, weshalb es einer grundlegenden Versicherung bedarf.
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt beispielsweise auch bei Erste-Hilfe-Leistungen in Unglücksfällen oder medizinischen Freundschaftsdiensten.

Was leistet die Versicherung konkret?

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert, wie der Name schon verrät, sämtliche Tätigkeiten, Rechtsverhältnisse und Merkmale Ihres Berufs gesetzlich ab. Bei einer Verpflichtung zum Schadensersatz übernimmt die Versicherung die geforderten Entschädigungszahlungen in Höhe des Schadens. Die maximale Leistung bezieht sich dabei auf die Größe der vertraglich festgelegten Deckungssumme. Einige Risiken haben vertraglich individuell bestimmte Deckungssummen und teilweise Selbstbeteiligungen.

Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflicht ist zudem die Überprüfung der Ansprüche auf Schadensersatz. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen kontrolliert und nicht berechtigte Forderungen zurückgewiesen – notfalls auch vor Gericht. Die entstehenden Kosten bei einer „Abwehrfunktion“ oder bei „passivem Rechtsschutz“ vor Gericht übernimmt ebenfalls die Versicherung. Unter deren Schutz stehen nicht nur niedergelassene Ärzte selbst, sondern in der Regel auch alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (wie auch angestellte Ärzte) und weitere Erfüllungshilfen (z. B. Ferienjobber, Praktikanten etc.).

Welche Risiken und Schäden sind inbegriffen?

Die Berufshaftpflichtversicherung umfasst Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und sichert Sie bei Ansprüchen Dritter ab.

Welche Verluste und Gefahren sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung erstreckt sich auf diverse Schadensfälle, doch gibt es mitunter auch Ausschlüsse. Nicht in der Versicherung enthalten sind z. B.:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die bewusst herbeigeführt werden
  • Schäden, die nicht Ihren berufsspezifischen Risiken entsprechen oder sich diesen nicht zuordnen lassen. Gerade bei speziellen Behandlungen sollte zuvor geprüft werden, ob diese vom Versicherungsschutz abgedeckt werden.

Wo ist die Versicherung gültig?

Die Berufshaftpflichtversicherung sichert Sie innerhalb von Deutschland ab. Dies betrifft nicht nur Ihre eigenen Praxen, sondern auch berufliche Handlungen auf anderem Gelände (etwa bei Hausbesuchen). Bei Schäden im Ausland hängt es von Ihrem jeweiligen Tarif und Anbieter ab, welche besonderen Regelungen gelten. Ausschlaggebend zur Bestimmung des Versicherungsschutzes sind dabei die genaue Auslandsregion, die Begründung Ihres Auslandsaufenthalts und seine Dauer.

Wie kann die Versicherungssumme bestimmt werden?

Die Deckungssumme sollte stets an den speziellen Risiken und Bedürfnissen des Haftpflichtversicherten orientiert sein. Deshalb sollte bei Ärzten stets ein Minimum von 3 Mio. Euro gewählt werden. Da es um denkbare Schäden an Personen oder Tieren geht, sind allerdings 5 Mio. Euro oder mehr noch ratsamer.

Welche Kosten übernimmt der Versicherer im Schadensfall?

  • Ausgleichszahlungen bei berechtigten Ansprüchen
  • Zahlungen zur Abwehr bei unberechtigten Ansprüchen

Die jeweilige Schadenzahlung wird minus der vereinbarten Selbstbeteiligung berechnet, die für die unterschiedlichen Bereiche variieren kann.