Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich gegen mögliche finanzielle Ausfälle, wenn Sie unvorbereitet berufsunfähig werden sollten. Für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte lohnt sich diese Versicherung gleichermaßen. Sie ist eine wertvolle Ergänzung zur verpflichtenden Absicherung in einem Versorgungswerk.
Inhaltsübersicht
- Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Warum lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte?
- Bereits im Studium an die Zukunft denken: Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
- Alle wichtigen Aspekte zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Offene Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer aufgrund einer plötzlichen physischen oder psychischen Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, findet sich oft in einer unsicheren Situation wieder. Der Job, mit dem der Lebensunterhalt verdient wird, kann plötzlich nicht mehr ausgeführt werden und neben der eigentlichen Erkrankung werden plötzlich auch finanzielle und existenzielle Fragen zur Belastung. Dabei ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass im Laufe des langen Arbeitslebens einmal so eine Situation auftritt. Von einer körperlichen Einschränkung wie Probleme mit dem Bewegungsapparat bis hin zu psychischen Erkrankungen wie einem Burnout: Gründe für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele.
Quelle: Werte verfiziert durch MORGEN; MORGEN GmbH, Abb. D V22026, Stand: 05/2022, © MORGEN; MORGEN, Alle Rechte vorbehalten.
Umso wichtiger ist es, dass Sie in einer solchen Situation gut abgesichert sind. Aus diesem Grund zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Berufstätigen. Sie gleicht mögliche Einkommensausfälle aus, sodass zumindest eine finanzielle Belastung nicht zusätzlich den Genesungsprozess erschwert.
Warum lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte?
Prinzipiell lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Menschen, der berufstätig ist. Bei Ärzten existiert zudem die besondere Situation, dass sie sich verpflichtend beim Versorgungswerk für Mediziner versichern müssen. Neben dieser berufsständischen Absicherung empfiehlt sich dennoch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wichtig: Prinzipiell ist die verpflichtende Absicherung im Versorgungswerk für Mediziner sehr sinnvoll, jedoch greift deren Hilfe nicht immer. Kommt es beispielsweise zu dem Fall, dass Sie nur zum Teil berufsunfähig werden, dann erhalten Sie vom Versorgungswerk keine Rente. Diese wird erst bei einer 100%igen Berufsunfähigkeit ausgezahlt. In einem solchen Fall kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung existenziell sein.
Demnach lohnt sich ein genauer Blick auf beide Versicherungsarten, um wirklich bestens abgesichert zu sein.
Berufsständischer Berufsunfähigkeitsschutz (Versorgungswerk) | Private Berufsunfähigkeitsversicherung |
Der Berufsunfähigkeitsschutz greift dann, wenn keinerlei ärztliche Tätigkeiten beziehungsweise Tätigkeiten, für die eine medizinische Verantwortung von Nöten ist, mehr ausgeführt werden können. Dementsprechend ist nicht nur das Praktizieren als Arzt gemeint, sondern beispielsweise auch Arbeiten im Bereich der Forschung. | Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung setzen ein, sobald feststeht, dass ein Arzt für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu mindestens 50 % berufsunfähig sein wird. |
Ist ein Arzt nur zum Teil berufsunfähig, greift der Berufsunfähigkeitsschutz nicht. | Die flexiblere Hilfe gewährleistet eine finanzielle Absicherung, die auch für junge Ärzte besonders interessant ist. Durch die Eröffnung einer eigenen Praxis besteht beispielsweise sowieso schon eine finanzielle Belastung, die durch den Einkommensausfall nur noch größer wird. |
Ein Anspruch auf die Rente besteht ab dem ersten gezahlten Beitrag. | Ein Anspruch auf die Rente besteht ab dem ersten gezahlten Beitrag. |
Bei guter Rendite kann es eine höhere Rente geben, wenn sich die Situation am Aktienmarkt entsprechend gestaltet. | Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung ist freiwillig, bedeutet aber vor allem eine finanzielle und existenzielle Absicherung für die Zukunft. |
Alle Ärzte müssen sich in einem Versorgungswerk absichern. Daraus folgt auch, dass es zuvor keine Überprüfung des gesundheitlichen Zustands gibt. |
Bereits im Studium an die Zukunft denken: Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Das Medizinstudium ist lang und oftmals sehr anstrengend. Nach vielen Jahren des Lernens und dem praktischen Jahr erfüllt sich dann endlich der Traum: als Arzt arbeiten. Jedoch kann in einer solch langen Zeit viel passieren und wer unerwarteterweise während des Studiums erkrankt, steht möglicherweise ohne Abschluss da. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung in bereits jungen Jahren abzuschließen, lohnt sich deshalb aus mehreren Gründen:
- Ein früher Abschluss der Versicherung bedeutet niedrigere Beiträge, denn mit steigendem Alter erhöht sich auch das Risiko einer Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt.
Dadurch ergibt sich ein höherer Versicherungsbeitrag. Als Student hingegen ist zunächst ein niedrigerer Beitrag vorgesehen.
- Wer als gesunder Student eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, hat gute Chance auf eine Aufnahme und einen preisgünstigen Tarif.
Vorerkrankungen – wie sie mit steigendem Alter immer häufiger vorkommen – können den Abschluss einer Versicherung beeinflussen. Von möglichen höheren Tarifen, über Risikozuschlägen bis hin zu einer Ablehnung der Aufnahme: als gesundheitlich fitter Student kommen diese Probleme in der Regel nicht vor.
- Bei den meisten Versicherern sind die Tarife flexibel, sodass sie sich an veränderte Lebensumstände anpassen lassen.
Nach dem Studium können viele weitere Veränderungen im Leben auftreten: vielleicht steht eine Familienplanung an oder aber die finanzielle Situation ändert sich. Auf solche Umstände kann der Versicherer reagieren, indem er die Tarife mit der Zeit entsprechend anpasst. Dies sollte ohne eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen.
Tipp: Achten Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zudem auf den Aspekt der sogenannten „Infektionsklausel“. Diese wird wichtig, wenn Sie nach §31 des Infektionsschutzgesetzes nicht weiter als Arzt praktizieren können. In einem solchen Fall greift die Versicherung, wenn diese Klausel vorhanden ist.
Tipp: In Ihrem Versicherungsvertrag sollte zudem auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“ verzichtet werden. Ist diese abstrakte Verweisung Teil der Bedingungen und wird nicht darauf verzichtet, dann kann die Versicherung Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit auf einen ähnlichen Job verweisen, den Sie prinzipiell noch ausführen könnten. Wird hingegen auf diese Verweisung verzichtet, dann greift die Versicherung und Sie erhalten entsprechend die Rente, sobald Sie berufsunfähig sind.
Alle wichtigen Aspekte zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist äußerst wichtig für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte, jedoch ist dieses Thema auch sehr umfangreich. Aus diesem Grund finden Sie hier einmal alle wichtigen Punkte zusammengefasst:
- Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine zusätzliche Absicherung für alle Ärzte. Sie sind zudem dazu verpflichtet, sich in einem Versorgungswerk abzusichern.
- Ein früher Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich. Je jünger Sie bei Abschluss der Versicherung sind, desto mehr Vorteile bringt es mit sich: geringere Beiträge, höhere Wahrscheinlichkeit einer Aufnahme und gleichzeitig eine geringere Gefahr von Risikozuschlägen.
- Ein Abschluss bereits zu Studienzeiten rentiert sich. Das Medizinstudium ist lang und anstrengend. Wer während dieser Zeit erkrankt, läuft Gefahr am Ende ohne Abschluss dazustehen oder in den ersten Berufsjahren bereits berufsunfähig zu werden. In einem solchen Fall sind Sie mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung gut abgesichert.
- Vergleichen zahlt sich aus: Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich gut über alle Bedingungen und Leistungen informieren und bestenfalls mehrere Anbieter vergleichen.
Offene Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Als Versicherungsmakler können wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung weiterhelfen. Wir beraten Sie gerne ausführlich und unverbindlich. Zudem haben wir die Möglichkeit anonymisierte Voranfragen bei Versicherern zu stellen. Auf diese Weise können wir sichergehen, dass Sie das bestmögliche Angebot für Ihre persönliche Situation erhalten. Das Ganze läuft in wenigen Schritten ab:
- Bei der anonymisierten Anfrage beantworten Sie zunächst die üblichen Gesundheitsfragen, die von den Versicherungen vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden. Das bedeutet, Sie füllen einen Fragebogen mit Angaben zu Ihrer Person und Ihrer Gesundheit aus. Es ist wichtig, dass alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
- Im Anschluss werden mit Ihren Angaben anonymisiert die Angebote verschiedener Versicherer eingeholt.
- Dabei können durchaus unterschiedliche Ergebnisse zum Vorschein kommen, denn die Versicherer bewerten die Situation immer auch auf Basis eigener Erfahrungswerte und Standards.
- Durch dieses Vorgehen erhalten Sie einen Überblick über das Angebot an Leistungen und Preisen und können somit entscheiden, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt.
Wichtig: Dank der anonymisierten Risikoanfrage wird Ihr Name auch im Fall einer Ablehnung nicht im sogenannten Hinweis- und Informationssystem (HIS) hinterlegt. Dieses System dient normalerweise dazu, dass Versicherer sich über Ablehnungen anderer Versicherungen informieren können. Dies kann unter Umständen den Abschluss einer neuen Versicherung erheblich erschweren.
Für Sie kommen keine zusätzlichen Kosten auf, denn im Fall eines Abschlusses erhalten wir vom Versicherer eine Courtage, welche bereits in den üblichen Tarifen eingerechnet ist. Sollten Sie sich für eins der Angebote entscheiden, kümmern wir uns gerne um alle weiteren Schritte. Gleichzeitig sind Sie nicht verpflichtet eins der Angebote anzunehmen, denn die Risikovoranfrage ist nicht rechtsverbindlich.